als Zuverlässiger Partner liefern wir schnell Entscheidungsgrundlagen für Handlungssicherheit
In Insolvenzverfahren ist es aus unserer Erfahrung notwendig von Anfang an mit Effizienz und Geschwindigkeit zu arbeiten. Zuverlässigkeit, Transparenz und proaktive Kommunikation sind im Interesse der Gläubiger oberstes Gebot.
„Für die Begleitung von Insolvenzverfahren arbeiten wir als Kanzlei Gerloff Liebler u.a. mit der Quest Consulting AG, als zuverlässigen und erfahrenen Partner, zusammen. In den gemeinsamen Verfahren hat das schlagkräftige Team der Quest Consulting mit der nötigen Geschwindigkeit und Effizienz stets zuverlässige Entscheidungsgrundlagen auf den Punkt aufbereitet.“
— Dr. Christian Gerloff, Kanzlei Gerloff-Liebler
Begleitung im Insolvenzverfahren
Wir verstehen die Insolvenz als „Plan B“, nachdem die außergerichtliche Sanierung gescheitert ist, und als letzte Chance und Gestaltungsoption für eine Unternehmensfortführung. Der Geschäftsbetrieb soll aufrechterhalten und passende Sanierungskonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Unser Anspruch ist dabei, im Interesse aller Gläubiger, der Unternehmer und vor allem der Mitarbeiter im Verfahren an bestmöglichen Lösungen zu arbeiten.
Insolvenz heißt auch Vertrauensverlust. Wir begründen Vertrauen mit einer verlässlichen Transparenz durch eine Liquiditätsplanung auf Wochenbasis konsolidiert mit einer intehgrierten Monatsplanung für den Entscheidungszeitraum. Beides in Kombination mit einem Grundverständnis für ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell, welches wir gerne auch mit entwickeln und gestalten. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der leistungswirtschaftlichen Begleitung von Insolvenzverfahren mit verschiedenen Insolvenzkanzleien haben wir das notwendige Grundverständnis für die insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen.
Erfahrungen bei
„Die Quest Consulting AG hat als wertgeschätztes Mitglied im Sanierungsteam die Zahlenwelt im Insolvenzverfahren aufbereitet. Durch die belastbare Geschäfts- und Liquiditätsplanung wurde schnell eine gute Grundlage geschaffen, damit wir als Comindo GmbH mit dem nötigen Vertrauen über unsere Tochtergesellschaft, der INSOFINANCE, ein Massedarlehen geben konnten. Die Zusammenarbeit war dabei immer pragmatisch und zielorientiert.“
— Michael Viehoff, Comindo Creditmanagement GmbH
Insolvenzantragspflicht
Eine Insolvenz ist vor allem durch akute Zahlungsunfähigkeit bzw. mangelnde Liquidität gekennzeichnet. Ebenso kann die Überschuldung oder draus abgeleitete drohende Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzantragsgrund sein. Nach Insolvenzordnung gibt es drei Insolvenzgründe:
Dabei ist zu beachten, dass die Geschäftsleitung eines Unternehmens dazu verpflichtet ist, innerhalb von spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschulung Insolvenzantrag zu stellen. Ebenso besteht die Berechtigung, dass Schuldner und Gläubiger oder jeder persönlich haftende Gesellschafter einen sogenannten Fremdantrag stellen.
Haben Sie Fragen zu Insolvenzordnung oder sind Sie sich als Geschäftsführer bzw. Vorstand eines Unternehmens unsicher, wie Sie zu handeln haben?
Gerne vermitteln wir Ihnen einen kompetenten und erfahrenen Insolvenzanwalt aus unserem langjährigen Netzwerk. Melden Sie sich doch einfach.
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