Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten nach IDW S6
Ein gutes Sanierungskonzept ist vor allem ein ehrliches Konzept, das Transparenz schafft und die Realität umfassend wiedergibt. Kern des Konzepts ist die Beschreibung des Zielzustandes sowie eine Mittelfristplanung. Diese dient als Absichtserklärung der Geschäftsführung und bindet die Stakeholder bei der Entwicklung der Sanierungsmaßnahmen ein. Es stellt die Basis für die weiteren, oftmals weitreichenden Entscheidungen der Shareholder und Stakeholder dar.
Sparringspartner
Wir als Quest Consulting AG begleiten seit 20 Jahren mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten. Dabei versuchen wir immer eine außergerichtliche Lösung zu erreichen und die Insolvenz im Sinne aller Beteiligten abzuwenden. Um in der außergerichtlichen Sanierung eine passende und im Sinne der Stakeholder und juristischen Rahmenbedingungen bestmögliche Lösung entwickeln zu können, ist entsprechendes Wissen und Erfahrung zum Insolvenzverfahren als „Plan B“ notwendig.
Gerade in Krisensituation ist es wichtig, einen neutralen und erfahrenen Sparringspartner zu haben. Wir können Sie bei der Entwicklung geeigneter Sanierungsmaßnahmen unterstützen und Sie bei der Kommunikation in Richtung aller Stakeholder, wie Gesellschafter, Finanzierer, Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten begleiten. Wir sind Mitglied im BDU und in den Fachverbänden Sanierung und Change Management aktiv vertreten.
Sanierungskonzepte
Bei der Entwicklung von Sanierungskonzept ist vordergründig die Umsetzbarkeit entscheidend. Oftmals werden Maßnahmenkataloge entwickelt, die in Umfang und Komplexität nur sehr schwer bzw. oftmals nie vollständig umgesetzt werden können.
für Unternehmen
Wir verstehen uns als Gutachter, dessen Hauptaugenmerk auf der Umsetzbarkeit für das Unternehmen liegt. Sanierungskonzepte, egal ob Sanierungsgutachten nach IDW S6 oder Fortbestehensprognosen, sollen mithilfe eines konzeptionellen Plans aufzeigen, wie die akute Existenzbedrohung eines Unternehmens geheilt werden kann. Hierbei müssen auf Basis einer Diagnose zuerst die Intensivmaßnahmen eingeleitet werden, um im Anschluss mit den Rehabilitationsmaßnahmen eine nachhaltige Zukunftssicherung sicherstellen zu können.
Sanierungsgutachten
Das strategische Leitbild beschreibt anhand von maximal 10 Punkten die Absichten des Unternehmens in Bezug auf Kunden, Finanzen, Mitarbeiter und Prozesse. Dabei ist es notwendig, ein realisierbares und zukunftsfähiges Geschäftsmodell zu beschreiben sowie den Weg zur Wiedererlangung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit aufzuzeigen.
Das Krisenstadium des Unternehmens beschreibt ganz grundsätzlich die Inhalte und Maßnahmentiefe des Sanierungskonzepts. Dabei sind alle Probleme und Ursachen bereits durchlaufener Krisenstadien aufzuarbeiten. Alle Sanierungsmaßnahmen und Inhalte des Geschäftskonzept sollten dabei in eine zeitliche Perspektive gebracht werden. Dabei ist zu priorisieren, welche Themen kurzfristig umgesetzt werden müssen und wofür ein langfristiger Zeitraum (3-5 Jahre) einzuplanen ist.
Die Definition von Sanierungsmaßnahmen ist die Grundlage zur Wiederherstellung der Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei ist es notwendig, im 1. Schritt Sofortmaßnahmen einzuleiten, um die Insolvenzantragspflicht und Liquiditätskrise abzuwenden, bevor im 2. Schritt die mittel- und langfristigen Maßnahmen mit dem Ziel der nachhaltigen Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit entwickelt und umgesetzt werden müssen.
Ein wesentlicher Teil sind hierbei die sogenannten Covenants. Covenants sind vertraglich bindende Zusicherungen von Nebenbestimmungen, die Finanzierer häufig an Sanierungskonzepte koppeln. Damit soll die Einhaltung der Maßnahmen gesichert bzw. nachgehalten werden. Typisch sind sowohl „Financial Covenants“, Kennzahlen wie Liquiditätsgrad, Cashflow, EK-Quote oder Rentabilität, als auch „Non-Financial Covenants“ wie beispielsweise eine Informationspflicht durch ein Reporting oder die Konstanz von Gesellschafterverhältnissen.
Sanierungsgutachten für KMU
Sanierungskonzepte umfassen oftmals mehrere hundert Seiten, wobei das bei kleineren und meist weniger komplexen Unternehmen nicht notwendig ist. Mit Neufassung des IDW S6 im September 2017 wurde klargestellt, dass bei wenig komplexen Unternehmen auch „schlanke“ Konzepte möglich sind. Es wird vor allem eine Straffung des Inhalts angepasst für KMU angestrebt.
Wir als Quest Consulting haben in den letzten 20 Jahren nahezu 200 Sanierungskonzept und Gutachten nach den Richtlinien des IDW erstellt. Sanierungskonzepte entwickeln wir immer gemeinsam mit und für das Unternehmen.
Sanierungsgutachten nach IDW S6
Sanierungskonzepte / Sanierungsgutachten nach IDW S6
Für die Erstellung eines Sanierungsgutachten nach IDW S6 sind einige Aufgabenpakete zu bearbeiten. Teilweise werden dafür viele Wochen benötigt, in denen sich die Krisensituation oftmals noch verschärft. Mit dem schlagkräftigen Team der Quest Consulting können wir meist nach ein paar Tagen erste Sofortmaßnahmen mit Ihnen gemeinsam umsetzen und innerhalb weniger Wochen aussagefähige Sanierungskonzepte erarbeiten. Damit gewinnen Sie Zeit bei der Sanierung Ihres Unternehmens und haben frühzeitig eine Kommunikationsgrundlage für die Gespräche mit Ihren Finanzierern.
weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Dank des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schutzschirmverfahren beantragt werden. Weiter Informationen finde Sie hier
Abgrenzung der Aussagen zur Sanierungsfähigkeit
Egal ob Sanierungsgutachten gemäß IDW S 6, insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose oder Handelsrechtliche Fortführungsprognose - für uns als umsetzungsorientierte Strategieberatung steht das Unternehmen und seine Mitarbeiter im Mittelpunkt. Die Entwicklung umsetzbarer Maßnahmenkonzepte und die Befähigung der Mitarbeiter diese umzusetzen ist in unseren Augen entscheidend.
der Insolvenzreife nach IDW S11
Ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer sind dazu verpflichtet die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens laufend zu beobachten. Insbesondere hinsichtlich § 15a InsO ist nachzuweisen, dass man als Geschäftsleiter ohne schuldhaftes Zögern der Insolvenzantragspflicht – 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit – nachgekommen ist.
Zahlungsfähigkeit
Bei der Zahlungsfähigkeitsprüfung nach IDW S 11 bzw. der Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen kommt es jedoch nicht auf eine allein stichtagsbezogene Gegenüberstellung der verfügbaren Finanzmittel mit den fälligen Verbindlichkeiten an. Maßgeblich für das Bestehen der Zahlungsunfähigkeit ist vielmehr, ob der vorliegende Liquiditätsengpass nur eine sogenannte Zahlungsstockung darstellt und ob die Gesellschaft nach ihrer Planung in der Lage ist, in einem kurzen Zeitraum diese Zahlungsstockung zu beseitigen. Weitere Einzelheiten und Details sind im IDW S 11 festgehalten.
Zahlungsfähigkeits-
prüfung
Im ersten Schritt wird eine Stichtagsbetrachtung durchgeführt. Als Basis für den Finanzstatus werden den zum Stichtag fälligen Verbindlichkeiten alle liquiden Mittel gegenübergestellt.
Besteht aufgrund der Stichtagsbetrachtung eine Liquiditätslücke ist im zweiten Schritt ein Zeitraum von drei Wochen zu betrachten. Dazu sind alle in den nächsten drei Wochen erwarteten Ein- und Auszahlungen entsprechend ihrer Fälligkeiten in einer Liquiditätsplanung zu berücksichtigen. Ist die Liquiditätslücke innerhalb von diesen 3 Wochen größer als 10 % ist das Unternehmen im Regelfall zahlungsunfähig.
Kann diese o.g. Liquiditätslücke über einen Zeitraum von 3 Monaten allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, kann unter speziellen Umständen von einer Zahlungsstockung gesprochen werden.
Ist die Liquiditätslücke nach drei Wochen kleiner als 10 % und kann nahezu vollständig geschlossen werden, ist das Unternehmen ebenfalls zahlungsstockend. Ist die Liquiditätslücke allerdings dauerhaft (auch < 10 %) oder vergrößert sich diese über den Planungszeitraum von 13 Wochen, ist die Gesellschaft ebenfalls zahlungsunfähig.
Als Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie gemäß § 15a InsO verpflichtet bei einer Zahlungsstockung Insolvenzantrag zu stellen. Sofern Sie innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme über die Zahlungsunfähigkeit nicht Insolvenzantrag stellen, wird von Insolvenzverschleppung gesprochen. Gerne erstellen wir für Sie und Ihr Unternehmen eine Zahlungsfähigkeitsprüfung nach IDW S 11, zur Beurteilung der Insolvenzreife.
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