Familienunternehmen und inhabergeführte Unternehmen bilden das Fundament der deutschen Wirtschaft.

90% aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. Wenn man vom „Deutschen Mittelstand“ spricht, meint man die „Eigentümerunternehmen“ und „familiengeführten Unternehmen“. Sie stellen laut ZEW rd. 60% der Arbeitsplätze in Deutschland.

Alle Familienunternehmen zeichnen sich durch eine Unternehmenskultur aus, die von langfristigem Denken, Innovationskraft, Flexibilität und einer starken Verwurzelung in der Heimatregion geprägt ist. Sie sind ein Stabilitätsanker auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere im ländlichen Raum. In Familienunternehmen werden unternehmerische Entscheidungen mit Blick auf die nächste Generation geplant und mit Weitsicht umgesetzt.

  • Werden die Werte des Familienunternehmens bewusst gelebt?
  • Hat man eine Familienverfassung bzw. eine Family Business Governance entwickelt, die u.a. folgende Themen beantwortet:
    • Funktionieren die Strukturen und sind die notwendigen Gremien entwickelt?
    • Ist eine Inhaber-Strategie formuliert worden?
    • Ist die Nachfolge von Familienmitgliedern im Management geregelt?
    • Ist der Ausstieg von Familieneigentümern geregelt?
  • Hat man sich auf einen langfristigen Zeitplan für die Familiennachfolge geeinigt?
  • Welche Perspektive gibt es für die Übergebenden?

Es ist existenziell wichtig, sich mit dem Thema Nachfolge frühzeitig auseinander zu setzen und mögliche Lösungen zu erarbeiten. Dabei helfen Gespräche mit der Familie und Fachleuten. Gespräche können zum Beispiel mit Nachfolgeberatern, Steuerberatern, Banken, Notare und gegebenenfalls Verbandsvertretern geführt werden.

Folgende Bereiche sollten typischerweise Gegenstand der Gespräche sein:

  • Strategie des Unternehmens
  • Werte im Unternehmen
  • Notfallplanung, Vollmachten, Testament
  • Perspektiven für den Übergebenden
  • Altersvorsorge des Übergebenden
  • Unternehmensbewertung
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Steuerliche Fragestellungen
  • Fördermittel für Übernehmende
  • ...
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Familie als größte Ressource und Schwachstelle

Familienverfassungen als Hilfestellung

Die Inhalte einer Familienverfassung muss jede Familie für sich individuell erarbeiten. Einige Themenpunkte sollten jedoch nicht fehlen. Eine exemplarische Gliederung einer Verfassung finden Sie hier

A. Präambel
B. Vision, Mission und Werte der Familie
C. Lösungssätze Familie
      Zugehörigkeit
      Mitwirkungsrecht
      Rollendefinition
      Informationsrechte
      Stammrechte
      Familienrat
      Konfliktmanagement
      Gesellschaftsbindender Vertrag
D. Leitsätze des Unternehmens
      Werte
      Strategie
      Führung
      Kontrolle
      Aufsichtsrat / Beirat
      Mitarbeit Familienmitglieder
      Ausscheiden
E. Kommunikation
F. Gültigkeit
G. Historie
      Stammbaum
      Geschichte

Familienversammlung

Um den inneren Frieden in den Familien sicherzustellen, ist es wichtig an einem Strang zu ziehen. Nicht nur unternehmensintern, sondern auch in der möglicherweise verzweigten  Unternehmerfamilie. Eine Familienversammlung oder auch Familientreffen genannt, stellt das regelmäßige Zusammentreffen der gesamten, verzweigten Familie sicher. Zweck ist regelmäßige Kommunikation und die Stärkung des Zusammenhalts innerhalb der Gesellschafterfamilien.

Familienrat

Der Familienrat hingegen besteht aus ausgewählten Vertretern der Familienstämme, die sich den divergierenden Interessen und der Vorbeugung von Konflikten annehmen.

Die Unternehmensstruktur sollte den Nachfolgenden geordnet übergeben werden. Beispielhaft soll hier die Holdingstruktur genannt werden. Die Vorteile, die durch eine Holding entstehen, sind essenziell. Es herrschen klare Eigentümerverhältnisse, eine klare Trennung von Familie und Unternehmen und Risiken können eingegrenzt werden. Auch steuerliche Optimierungen sind Bestandteil einer Strukturierung unter einer Holding.

Wertschätzung und Perspektive

durch die Beiratsposition

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Oftmals ist es nicht einfach sein Lebenswerk an die nächste Generation weiterzugeben. Eine Möglichkeit, wovon beide Parteien profitieren können, ist die Beiratsposition und somit der Erhalt von langjährigen Erfahrungen. Hier kann der Übergebende das Unternehmen weiterhin unterstützen und Know-How an die Übernehmenden übergeben. Einflussoptionen können im Vorfeld detailliert in einer Beiratsgeschäftsordnung oder im Gesellschaftervertrag festgelegt werden

Dem Empfänger der Schenkung bzw. des Erbes wird eine Steuerklasse zugeordnet. Die Steuerklasse ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis. Relevant für die Steuerermittlung ist der anzurechnende Freibetrag. Wird Vermögen innerhalb von zehn Jahren von derselben Person erworben, werden diese Vorgänge für die Steuerermittlung zusammengerechnet. Im Umkehrschluss können die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre vollständig neu ausgeschöpft werden.

Im Anbetracht der Steuerermittlung kann das zu vererbende Betriebsvermögen in der Familiennachfolge durch eine teilweise bzw. vollständige Befreiung steuerlich begünstigt werden. Die nachstehende Steuerlast folgt aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren abzüglich der Verschonungsabschläge, Freibeträgen in Abhängigkeit von den Verwandtschaftsverhältnissen.

Quellen
  • BDU Bund deutschen Unternehmensberater 2020
  • Statista 2020/2021
  • KfW(Kreditanstalt für Wiederaufbau) 2021
  • LfA Förderbank (Landesförderinstitut des Freistaats Bayern) 2020/2021
  • Intes-Akademie 2016
  • Dr. Wieselhuber & Partner GmbH 2021
  • Institut für Mittelstandsforschung 2018-2022
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